Es ist Samstagmittag, du hast endlich frei nach einem harten Block Frühschichten. Plötzlich klingelt das Handy. Die Nummer der Dienststelle. Der Puls steigt. Ein Kollege ist krank, du sollst morgen einspringen. Musst du rangehen? Musst du "Ja" sagen? Wir klären die Rechtslage.
In vielen Betrieben – besonders in der Pflege, im Rettungsdienst und in der Produktion – herrscht ein chronischer Personalmangel. Das "Einspringen aus dem Frei" wird oft als moralische Pflicht verkauft ("Lass die Kollegen nicht hängen"). Doch rechtlich sieht die Sache oft ganz anders aus als moralisch.
Freizeit ist Freizeit. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, in deiner Freizeit erreichbar zu sein – es sei denn, es ist explizit "Rufbereitschaft" angeordnet und wird bezahlt.
1. Muss ich ans Telefon gehen?
Nein. Wenn du nicht im Dienst bist und keine Rufbereitschaft hast, bist du Privatperson. Du musst weder dein Diensthandy einschalten, noch auf Anrufe auf deinem Privathandy reagieren. Du musst auch keine WhatsApp-Nachrichten lesen (die arbeitsrechtlich sowieso problematisch sind).
Wenn du nicht rangehst, kann dich der Chef auch nicht anweisen zu kommen. Eine Abmahnung wegen "Nichterreichbarkeit im Frei" ist arbeitsrechtlich in der Regel unwirksam.
2. Wenn ich drangehe: Muss ich "Ja" sagen?
Du bist aus Versehen drangegangen. Jetzt fragt der Chef: "Kannst du morgen kommen?"
Rechtlich gesehen ist das eine Anfrage zur Dienstplanänderung. Ein einmal ausgehängter (veröffentlichter) Dienstplan ist verbindlich – für beide Seiten. Der Chef darf ihn nicht einseitig kurzfristig ändern, nur weil jemand krank ist. Das fällt unter das "Unternehmerrisiko".
Du darfst "Nein" sagen. Du musst auch keinen Grund nennen (wie "Ich habe Konzertkarten" oder "Ich bin weg"). "Nein, das passt mir nicht" ist ein vollständiger Satz.
3. Die "4-Tage-Regel"
Das Gesetz (§ 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz - Arbeit auf Abruf) gibt einen guten Richtwert: Der Arbeitgeber muss Arbeit mindestens 4 Tage im Voraus ankündigen.
Ruft er Samstag für Sonntag an, ist diese Frist nicht gewahrt. Du kannst *freiwillig* zustimmen, aber du kannst nicht *gezwungen* werden (außer in absoluten Notfällen, siehe Punkt 5).
4. Vorsicht Falle: "Holen aus dem Frei"
Viele Arbeitgeber versuchen, Druck aufzubauen: "Das ist Arbeitsverweigerung!" oder "Wir merken uns das für den Urlaubsantrag."
Lass dich nicht einschüchtern. Dokumentiere solche Aussagen. Nutze unseren SchichtPlaner, um genau zu protokollieren, wann du eigentlich "Frei" hattest und wann du angerufen wurdest. Diese Notizen sind Gold wert, falls es zum Streit kommt.
5. Die Ausnahme: Echte Notfälle
Darf der Chef dich niemals zwingen? Doch, aber die Hürden sind extrem hoch. Es muss ein unvorhersehbarer Notfall vorliegen, der die Existenz des Betriebs gefährdet (z.B. Brand, Überschwemmung, Katastrophe).
Wichtig: "Ein Kollege ist krank" oder "Wir haben viele Aufträge" ist kein Notfall im rechtlichen Sinne. Das ist ein Organisationsverschulden des Arbeitgebers.
6. Wenn du "Ja" sagst: Verhandle!
Wenn du kollegial sein willst und einspringst, verkauf dich nicht unter Wert. In vielen Tarifverträgen (TVöD, IGBCE etc.) gibt es Zuschläge für kurzfristiges Einspringen.
- Frag nach dem "Einspring-Bonus".
- Lass dir den geänderten Dienst sofort schriftlich (oder per App) bestätigen.
- Achte auf deine Ruhezeiten: Wenn du Sonntag einspringst, darfst du Montag früh vielleicht gar nicht arbeiten (11 Stunden Ruhezeit!).
Fazit: Dein Handy, deine Regeln
Die ständige Erreichbarkeit macht krank und verhindert die Erholung, die du dringend brauchst. Schalte das Handy lautlos oder leg dir eine zweite SIM-Karte zu, die im "Frei" aus bleibt. Wer sich abgrenzt, bleibt länger gesund im Job.