Gesetze & Rechte

Dein Recht im Schichtdienst: Was der Chef darf – und was illegal ist

Ein Gesetzbuch liegt auf einem Schreibtisch, daneben eine Stempeluhr und ein Hammer

"Lehrjahre sind keine Herrenjahre" oder "In der Pflege ist das halt so". Mit solchen Sprüchen werden Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oft weggelächelt. Doch Schichtarbeit ist kein rechtsfreier Raum. Wir schauen uns die häufigsten Mythen an – und was das Gesetz wirklich sagt.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist ein Schutzgesetz. Es existiert nicht, um den Arbeitgeber zu ärgern, sondern um deine Gesundheit zu schützen. Viele Dienstpläne bewegen sich in einer Grauzone – oder sind schlichtweg illegal. Hier sind konkrete Beispiele, wo du genau hinschauen solltest.

⚠️ Wichtig vorab

Viele Regeln können durch Tarifverträge (TVöD, IGBCE, etc.) oder Betriebsvereinbarungen aufgeweicht oder verändert werden. Prüfe immer zuerst, welcher Tarifvertrag für dich gilt!

1. Der Klassiker: "Spät auf Früh" (Die Ruhezeit)

Das Beispiel: Du hast Spätschicht bis 22:00 Uhr. Am nächsten Morgen sollst du um 06:00 Uhr zur Frühschicht antreten.

Die Rechtslage (§ 5 ArbZG): Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen.

Rechnung: 22:00 bis 06:00 sind nur 8 Stunden.
Urteil: Dieser Wechsel ist in der Regel illegal.

Die Ausnahme: In Krankenhäusern, Pflege, Gastro oder Verkehrsbetrieben darf die Ruhezeit auf 10 Stunden (manchmal 9) verkürzt werden, wenn es innerhalb eines Monats einen Ausgleich gibt. Aber selbst 10 Stunden werden bei "Spät auf Früh" oft unterschritten.

2. Die Pause: "Iss dein Brot am Platz"

Das Beispiel: Du bist allein auf Station oder an der Pforte. Der Chef sagt: "Du kannst ja essen, wenn gerade nichts los ist."

Die Rechtslage (§ 4 ArbZG): Eine Pause muss eine Arbeitsunterbrechung sein. Du musst frei über diese Zeit verfügen können.

  • Wenn du jederzeit damit rechnen musst, unterbrochen zu werden (Telefon, Patientenklingel, LKW-Anmeldung), ist das keine Pause, sondern Arbeitszeit (Bereitschaft).
  • Diese Zeit muss bezahlt werden!
  • Darf ich in der Pause schlafen? Ja! In deiner Pause darfst du tun, was du willst, solange du niemanden störst und pünktlich wieder fit bist.

3. Die 12-Stunden-Schicht: Geht das?

Das Beispiel: Um mehr freie Tage am Stück zu haben, führt eure Firma 12-Stunden-Schichten ein (z.B. 06:00 bis 18:00 Uhr).

Die Rechtslage (§ 3 ArbZG): Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf maximal 10 Stunden verlängert werden.

Urteil: 12 Stunden reine Arbeitszeit sind grundsätzlich verboten.
Ausnahme: Es fällt eine erhebliche Menge "Arbeitsbereitschaft" oder "Bereitschaftsdienst" an (typisch im Rettungsdienst oder bei der Feuerwehr). Dann sind auch 12 oder 24 Stunden erlaubt – aber nur unter strengen tariflichen Voraussetzungen.

4. Dokumentation: Dein Wort gegen seins

Das größte Problem im Arbeitsrecht: Du hast Recht, aber du kannst es nicht beweisen.

Der Dienstplan hing aus, wurde aber handschriftlich drei Mal geändert. Am Ende heißt es: "Nein, Sie haben doch Pause gemacht."

📱 Beweise sichern per App

Nutze den Verdienst Schicht Planer als dein persönliches Logbuch.

Trage nicht nur ein, wann du arbeiten solltest (Soll), sondern korrigiere die Zeiten auf das, was du wirklich gearbeitet hast (Ist). Wenn du über Monate nachweisen kannst, dass die 11 Stunden Ruhezeit ständig unterschritten wurden, hast du vor dem Betriebsrat oder Arbeitsgericht extrem gute Karten.

5. Zwang zur Nachtarbeit? (§ 6 ArbZG)

Das Beispiel: Du arbeitest seit 20 Jahren nachts. Jetzt machst du es körperlich nicht mehr mit. Der Chef sagt: "Entweder Nachtschicht oder Kündigung."

Die Rechtslage: Nachtarbeitnehmer haben ein gesetzliches Recht auf Umsetzung auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz, wenn:

  • Die Gesundheit durch die Nachtarbeit gefährdet ist (ärztliches Attest notwendig!).
  • Ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt versorgt werden muss und keine andere Betreuung möglich ist.
  • Ein schwerpflegebedürftiger Angehöriger versorgt werden muss.

Der Arbeitgeber muss dich versetzen, sofern keine "dringenden betrieblichen Erfordernisse" dagegen sprechen.

6. Feiertagsarbeit: Hab ich danach frei?

Das Beispiel: Du arbeitest am Ostersonntag. Deine Kollegen im Büro haben frei und werden bezahlt. Was kriegst du?

Die Rechtslage (§ 11 ArbZG): Wer an einem Sonntag oder Feiertag arbeitet, muss einen Ersatzruhetag bekommen.

  • Für einen Sonntag: Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen.
  • Für einen Feiertag: Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wochen.

Dieser Ersatzruhetag muss ein werktäglicher Tag sein, an dem du eigentlich hättest arbeiten müssen. Er darf nicht auf einen Tag fallen, an dem du sowieso "frei" hast (außer der Tarifvertrag regelt es besser).

Fazit: Kenne deine Rechte, aber bleib sachlich

Nicht jeder Fehler im Dienstplan ist Böswilligkeit. Oft ist es Unwissenheit der Planer. Wenn du Verstöße bemerkst:

  1. Dokumentiere den Verstoß (App).
  2. Suche das Gespräch ("Chef, wir unterschreiten hier die 11 Stunden").
  3. Wenn sich nichts ändert: Geh zum Betriebsrat.
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Rechtsredaktion SchichtWissen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Stand der Gesetze: 2026.